AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 17.2.2023)

§ 1 Unternehmen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen mit dem eingetragenen Einzelunternehmen ImEinklang e.U., Brunner Strasse 28/12, 1230 Wien (in Folge bezeichnet als: IMEINKLANG) und dessen Vertragspartner:innen (in Folge bezeichnet als: Kund:innen) dar.

§ 2 Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Leistungen von IMEINKLANG. Bei Terminvereinbarung für ein Einzeltraining oder ein Duo-Training, bei Anmeldung zu einem Gruppentraining oder Workshop oder bei Beauftragung gemäß eines Angebotes von IMEINKLANG gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteile und als akzeptiert. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die AGB sind mit aktuellem Stand veröffentlicht und in vollem Umfang gültig.

§ 3 Buchungen und Anmeldungen

Buchungen für Einzeltrainings oder Duo-Trainings können mündlich oder schriftlich erfolgen und sind mit Terminvereinbarung verbindlich. Anmeldungen zu Gruppentrainings und Workshops müssen schriftlich (per Mail oder Kontaktformular) erfolgen und sind verbindlich. Die Anmeldungen gelten in der Reihenfolge des Einlangens und werden bestätigt. Mit Bezahlung des Trainings- bzw. Workshopbeitrages gelten die Anmeldungen als vollständig.

§ 4 Trainingskarten

(1) Es gelten die auf der Webseite veröffentlichten Tarife. Bei Bedarf können individuell ermäßigte Tarife vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

(2) Es werden keine physischen Trainingskarten ausgestellt. Die Trainingsberechtigungen werden gemäß bestätigter Buchung bzw. Anmeldung und Bezahlung entsprechend administriert und sind mit Ausnahme bei Workshops nicht auf andere Kund:innen übertragbar.

(3) 5er-Blöcke für Einzeltrainings oder Duo-Trainings haben ab Kaufdatum eine Gültigkeit von 2 Monaten. 10er-Blöcke für Einzeltrainings oder Duo-Trainings haben ab Kaufdatum eine Gültigkeit von 5 Monaten.

(4) Semesterkarten berechtigen zum Besuch des jeweilig gebuchten Semestertrainings gemäß der Terminangaben auf der Webseite. Mit Ablauf des zugehörigen Semestertrainings läuft auch die Semesterkarte ab. Nicht in Anspruch genommene Einheiten können nicht nachgeholt werden und werden nicht gutgeschrieben. Nach Rücksprache und Möglichkeiten können als Ersatz andere Trainingseinheiten besucht werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

(5) 10er-Blöcke für Gruppentrainings berechtigen zum Besuch von 10 Einheiten des gebuchten Trainings für die Dauer der auf der Webseite angegebenen Trainingsperiode. Nicht innerhalb der Trainingsperiode (zB Semester) konsumierte Einheiten können nicht nachgeholt oder gutgeschrieben werden. Nach der gebuchten Trainingsperiode verlieren die Blöcke ihre Gültigkeit. Nach Rücksprache und Möglichkeiten können bei Versäumnis von Einheiten andere Einheiten als Ersatz besucht werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Einzeltrainings und Duo-Trainings ist der Trainingsbeitrag in bar vor Ort am Ende der Einheit oder per Überweisung nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Blöcke sind vorab spätestens nach erster absolvierter Einheit zu bezahlen.

(2) Für Gruppentrainings und Workshops ist der volle Betrag vor der ersten Einheit fällig.

(3) Bei Aufträgen wie zB Firmentrainings wird, falls nicht anders vereinbart, der gesamte Rechnungsbetrag mit erster absolvierter Einheit in Rechnung gestellt.

(4) Der Rechnungsbetrag auf den Rechnungen ist aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) umsatzsteuerfrei. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart und ausgewiesen, nach Erhalt der Rechnung ohne Zahlungsziel und ohne Abzug fällig.

§ 6 Stornobedingungen

(1) Einzeltrainings und Duo-Trainings können bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos storniert werden. Bei Absagen nach dieser Frist wird der Betrag zur Gänze verrechnet.

(2) Anmeldungen zu Workshops können bis 15 Tage vor Beginn kostenlos storniert werden. Danach fällt bis eine Woche vor Beginn der halbe Beitrag als Stornokosten an und innerhalb einer Woche vor Beginn der volle Beitrag. Eine Ersatzperson, die den stornierten Platz übernimmt, kann genannt werden.

(3) Ein Storno von Gruppenstunden ist bei Buchung einzelner Einheiten oder bei Verwendung von 10er-Blöcken bis 24 Stunden vor Beginn kostenlos. Nach dieser Frist wird der Trainingsbeitrag für die jeweilige Gruppenstunde verrechnet bzw. wird ein Block entsprechend reduziert.

§ 7 Absagen und Programmänderungen

(1) Bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder anderen wichtigen Gründen (zB Krankheit, Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern, etc.) behält sich IMEINKLANG das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen. Kund:innen werden so rechtzeitig wie möglich (per SMS oder E-Mail) darüber informiert. Der entsprechende bezahlte Betrag wird umgehend zurückerstattet. Evtl. entstandene Kosten durch Anreise etc. werden von IMEINKLANG nicht übernommen.

(2) Programmänderungen für Trainings und Workshops bleiben vorbehalten. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht in diesen Fällen nicht.

(3) Jede Kundin und jeder Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung eine gültige und aktuelle Mobilnummer und/oder E-Mailadresse anzugeben, unter der er/sie im Bedarfsfall (zB Absagen oder Änderungen) erreichbar ist.

§ 8 Online-Trainings

Mit der Anmeldung zu Trainingseinheiten erklärt sich der/die Kund:in ausdrücklich damit einverstanden, dass im gesetzlich oder durch gravierende Ereignisse bedingten Bedarfsfall einzelne oder mehrere Trainingseinheiten über Online Medien (zB ZOOM oder ähnliche Dienste) abgehalten werden können. Ist eine Online-Teilnahme aus technischen Problemen (zB Ton-, Bild-, Internetproblemen) kundenseitig nicht oder nicht vollständig möglich, wird die Einheit verrechnet. Kann eine Online-Einheit seitens IMEINKLANG aufgrund technischer Probleme nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, wird die Einheit nicht verrechnet und ggf. ein Ersatztermin angeboten.

§ 9 Gesundheitsförderung

Die Kund:innen nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot von IMEINKLANG der präventiven Gesundheitsförderung dient und im Rahmen der Trainings und Workshops keine Diagnosen erstellt werden und keine Therapien und Behandlungen erfolgen bzw. diese auch nicht ersetzt werden.

§ 10 Haftung und Eigenverantwortung

(1) Die Kund:innen tragen dafür Sorge, dass sie bei Verletzungen, Schmerzen, Krankheiten sowie nach Operationen nur nach ärztlicher Abklärung an Trainings und Workshops teilnehmen. Sie stellen sicher, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen das beabsichtigte Training oder die Teilnahme an einem Workshop bestehen.

(2) Die Kund:innen verpflichten sich Verletzungen, Schmerzen, Krankheiten wie zB chronische oder akute körperliche oder psychische Erkrankungen, Operationen und Schwangerschaft an IMEINKLANG bekannt zu geben. Dies dient der Gesundheit und der Sicherheit der Kund:innen im Training.

(3) Eine Teilnahme an Trainings und Workshops erfolgt vollkommen eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. IMEINKLANG übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden im Rahmen der durchgeführten Trainings und Workshops. Jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.

§ 11 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kund:innen und IMEINKLANG ist österreichisches Recht anzuwenden. Es gilt der Gerichtsstand Wien und das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart. Bei jeglichem strittigen Anliegen ist IMEINKLANG bemüht, eine individuelle außergerichtliche für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu erzielen.


Sie können die AGB auch als Dokument abspeichern.